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VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22 |
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§ 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 34 KSVG SL, § 127 KSVG SL, § 37 KSVG SL, § 40 KSVG SL
Rechte eines kommunalen Mandatsträgers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der …
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Zu den Rechten eines kommunalen Mandatsträgers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (…a.a.O.), dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Beschluss vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist), folgendes ausgeführt:.Daher scheidet ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (wie in § 136 KSVG), in der Regel aus (vgl. Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist; OVG RP, Beschluss vom 29.05.1985 -7 B 11/85-, DÖV 1986, 152).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97
Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91
Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
- VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08
Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung; …
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris). - OVG Saarland, 22.04.1993 - 1 R 35/91
Beginn von Ratssitzungen und Öffentlichkeitsprinzip
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 15 B 1797/09
Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Überlassung eines Büroraums im Rathaus …
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Zudem fehlt es an der Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ist es grundsätzlich fraglich, ob einem Ratsmitglied ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht, da ihm im Kommunalverfassungsstreit in der Regel ein Kostenerstattungsanspruch zur Seite steht, so dass insoweit mit Blick auf das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ein anderer sachgerechter Weg für das Begehren des Antragstellers besteht (so ausdrücklich OVG MRW, Beschluss vom 22.01.2010 -15 B 1797/09-, juris). - VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10
Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des …
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ). - OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10
Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris). - VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des …
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ). - OVG Saarland, 29.11.1985 - 2 R 155/85
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Zu den Rechten eines kommunalen Mandatsträgers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (…a.a.O.), dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Beschluss vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist), folgendes ausgeführt:. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85